Transport von SF6-Gas nach ADR
Profis im SF6-Gas Transport nach ADR
Die EU-Gefahrgutvorschriften der ADR regeln den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße. Hier liegt der Schwerpunkt darauf, dass gefährliche Güter bei Unfällen sicher geborgen werden können und die Gefahr, die von dem Stoff ausgeht kontrolliert werden kann. Deshalb sind in der ADR für jedem Gefahrstoff definiert, wie die Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung auszusehen hat, wenn der Stoff auf der Straße transportiert werden soll. Im Prinzip ist die ADR so aufgebaut, dass mit dem Gefährdungsgrad, der von einem Gefahrstoff ausgeht auch die Anforderungen an den Transport steigen.
Da SF6-Gas bei normalen Temperaturen gasförmig ist, wird es zum Großteil in Gasflaschen verschiedener Größe transportiert. Diese müssen entsprechend den Bauvorschriften gebaut sein und regelmäßig geprüft werden. Zum Teil ist das SF6-Gas auch in der Anlage verbaut, so dass die Anlage als Druckbehälter dient. Gase sind in der ADR der Klasse 2 zugeordnet.
Neues SF6-Gas hat eine eigene UN-Nummer nach ADR: UN 1080 mit der Bezeichnung SCHWEFELHEXAFLUORID. Da neues SF6-Gas ungiftig und unbrennbar ist, geht die Hauptgefahr davon aus, dass es als Inertgas Sauerstoff verdrängt und damit erstickend wirkt. Damit fällt es in den Klassifizierungscode 2A und wird zur klaren Kennzeichnung in grünen Flaschen bzw. in Flaschen mit grünem Rand befördert. Auch aufbereitetes und recyceltes SF6-Gas kann unter diesen UN-Code fallen sobald es die Spezifikationen der Norm IEC 60376 erfüllt, also in erster Linie über 99,55% SF6-Gas enthält.
Gebrauchtes Gas entwickelt aufgrund seines Einsatzes in Energieanlagen unter Temperatureinwirkung Zersetzungsprodukte, die ätzend oder toxisch sein können. Insofern muss bei gebrauchtem SF6-Gas nach dem Vorsichtsprinzip immer davon ausgegangen werden, dass solche Zersetzungsprodukte vorhanden sind. Durch Messung von SO2 kann bestimmt werden, ob die Zersetzungsprodukte unter dem Grenzwert liegt, bei dem ein Gas nach ADR als toxisch bzw. ätzend eingestuft wird. Solange durch Messung nachgewiesen wird, dass der SO2-Wert unter 2000 ppm liegt, ist die Einstufung von gebrauchtem SF6-Gas UN 3163 mit der Bezeichnung VERFLÜSSIGTES GAS, N.A.G. Als Hauptgefahr gilt noch immer die Erstickungsgefahr, so dass der Klassifizierungscode wie bei Neugas 2A ist und das Gas in grünen Flaschen bzw. Flaschen mit grünem Rand transportiert werden darf.
Gebrauchtes SF6-Gas mit mehr als 2000 ppm SO2 oder gebrauchtes SF6-Gas, bei dem die Zersetzungsprodukte nicht gemessen wurden, werden als toxisch und ätzend eingestuft und haben damit die Klassifizierung 2TC. Sie werden unter der UN 3308, ebenfalls mit der Bezeichnung VERFLÜSSIGTES GAS, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G. transportiert. Aufgrund der giftigen und ätzenden Eigenschaften sind jedoch gelbe Gasflaschen einzusetzen, die höhere Bauanforderungen erfüllen müssen. Außerdem sind Edelstahlventile zu verwenden statt der bei UN 1080 und UN 3163 zulässigen Messingventile. Gas der UN 3308 fällt in die Kategorie 'Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotential' und muss mit einem Sicherungsplan transportiert werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutet. Insofern ist es immer ratsam, vor dem Transport eine qualifizierte Messung des gebrauchten SF6-Gases vorzunehmen.